Der Weg zum Rehasport

Rehasport-Verordnung

Du erhältst von deiner behandelnden Ärztin/deinem behandelnden Arzt eine Verordnung über Rehabilitationssport (Formular 56). Das ausgefüllte Formular muss an die Krankenkasse übergeben werden, um die Kostenübernahme prüfen und bestätigen zu lassen.

Beratung

Melde dich während der Telefon-Sprechstunden und erhalte nähere Informationen. Bitte halte bei deinem Anruf die Verordnung 56 oder Rentenverordnung G0850 bereit. Gemeinsam finden wir dann den passenden Kurs.

 

Ansprechpartnerin: Beate Blessing
Mail: rehasport@sv-winnenden.de
Telefon: 07195 5835 5 66

Telefon-Sprechstunde:
Montag         12.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch       12.00 - 13.00 Uhr 

Gerne kann der Beratungsbogen bereits vor dem telefonischen Beratungs-Gespräch ausgefüllt und per Mail an rehasport@sv-winnenden.de gesendet oder direkt im Sportpark abgegeben werden.

Wie lange kann am Rehasport teilgenommen werden?

Grundsätzlich ist die Verordnung begrenzt. Im Regelfall sind es 50 Einheiten innerhalb von 18 Monaten, bei bestimmten Indikationen 120 Einheiten in 36 Monaten, bei Herzsport sind es 90 Einheiten in 24 Monaten.