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Sonderregeln WINNers Dome ab 16.08.2021

Vorrübergehende Sonderregelung für die Nutzung des WINNers Dome
(Stand 16.08.2021)

 
Damit  eine  Nutzung  des  WINNers  Dome  unter  Beachtung  der  Grundsätze  des  Infektions-
schutzes möglich ist, bitten wir alle Nutzer zwingend folgende Regeln zu beachten:
 
Allgemein  
 
 Die Nutzung ist möglich, sofern eines der drei „Gs“ nachgewiesen werden kann:  
• Vollständig geimpft (14 Tage nach der Zweitimpfung entfällt die Testpflicht)
Genesen (Nachweis über eine bestätigte Infektion, die maximal 6 Monate zurückliegt)  
Negativ getestet (Nachweis eines tagesaktuellen, max. 24h gültigen Test)*  
 
Diese Nachweispflicht gilt generell für alle Personen ab 6 Jahren. Wir bitten euch, den Nachweis
über eines der drei „Gs“ beim Besuch des WINNers Dome im Sportpark vorzulegen.
 
*Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen
und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an
Sonderpädagogischen  Bildungs-  und  Beratungszentren  (SBBZ)  sowie  an  Berufsschulen. Der
Nachweis  erfolgt  hier  etwa  durch  den  Schülerausweis,  ebenso  kann  die  Kopie  des  letzten
Jahreszeugnisses,  eine  Bescheinigung  der  Schule  oder  auch  ein  Schüler-Abo  als  Nachweis
ausreichen. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht
eingeschult sind.
 
 
Nutzung WINNers Dome  
 
• Bitte desinfiziert Euch beim Betreten des SPORTPARKS und WINNers Dome eure Hände.
Einen kontaktlosen Desinfektionsspender findet Ihr jeweils im Eingangsbereich.  
 
• Füllt bitte zusammen mit unserem Mitarbeiter vor Ort den Dokumentationsbogen aus.  
 
• Generell: Haltet zu allen im Sportpark und WINNers Dome anwesenden Personen
jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 m ein (auch auf allen Verkehrswegen wie
Eingangsbereich, Treppenhaus, Flur etc.).  
 
• Die Nutzung der Bewegungslandschaft ist ohne Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und Erwachsene müssen auf
Verkehrsflächen und -wegen, insbesondere Eingangsbereichen, Fluren und
Treppenhäusern, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (FFP2-Masken oder medizinische
Masken). 
 
• Die Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden (Kleinkinder in Begleitung eines
Elternteils).  
 
• Die Zahlung der Nutzungsgebühren hat per EC-Karte an der Rezeption des Sportparks zu
erfolgen. Eine Bar-Zahlung ist nicht möglich.

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