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COVID-19 | aktuelle Mitgliederinformation vom 24.11.2021

Liebe Mitglieder,

das Land Baden-Württemberg ruft ab Mittwoch, 24. November, die Alarmstufe II aus. Die landesweite Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und –patienten hat an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen die kritische Marke von 450 erreicht.

Für den Vereinssport und für das Training im SPORTPARK gilt aber weiterhin die 2-G-Regelung.
Das Training im SPORTPARK oder im Verein ist deswegen nur mit dem entsprechender Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung möglich.

Falls nicht schon erfolgt, möchten wir Euch deshalb bitten, beim Einchecken einen entsprechenden Nachweis der "2G" (gilt auch für Booster-Impfungen) vorzuzeigen. Bitte achtet auch weiterhin auf die Maskenpflicht auf den Laufwegen und die Abstandsregeln.

Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises bzw. eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Bleibt gesund und passt auf Euch auf!
Euer Sportpark-Team

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