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COVID-19 | aktuelle Mitgliederinformation vom 04.12.2021

Liebe Mitglieder,
ab Samstag, den 04.12.2021 gelten neue Zutrittsvoraussetzungen im SPORTPARK.

Seit heute gilt die neue Landesverordnung, die weitere Verschärfungen beinhaltet.
Dadurch gelten folgende Zutrittsvoraussetzungen im SPORTPARK:
Ihr weist keine typischen Corona-Symptome auf und erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:

  • vollständig geimpft;
  • vollständig genesen;
  • Ausnahmeregelungen (Personen mit ärztlich nachgewiesener Impfbefreiung oder ohne Impfempfehlung)

PLUS negativer Corona-Schnelltest* oder Booster-Impfung

*eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend, sondern muss in einem offiziellen Schnelltestzentrum oder im Rahmen eine betrieblichen Testung durch geschultes Personal mit offiziellem Nachweis erfolgen.
Personen, die geboostert sind oder deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.


Ausnahmen von 2G +: Schüler/innen die an der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen (bis einschließlich 17 Jahren; außer Ferien).

Bitte achtet auch weiterhin auf die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht auf den Laufwegen.

Vielen Dank für Euer Verständnis!
Gebt auf Euch Acht und passt auf Euch auf!
Euer SPORTPARK-Team

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