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COVID-19 | aktuelle Mitgliederinformation vom 31.10.2021

Liebe Mitglieder,
seit einigen Wochen ist Sporttreiben im Rahmen der Regelungen der Corona-Verordnung wieder möglich. Hierbei gibt ein 3-Stufen-Modell mit Basis-, Warn- und Alarmstufe
unter Beachtung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit) und einer drohende Überlastung der Intensivstationen (AIB) die jeweils gültigen Regelungen vor, unter denen Sport betrieben werden darf.

Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:
•    Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
•    Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
•    Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
Aktuell (Stand 27.10.21: 234 Intensivbetten mit COVID-19_Patienten belegt) befinden wir uns noch in der Basisstufe, werden aber höchst wahrscheinlich in Kürze die Warnstufe erreichen.

Folgende Regelungen für den Sport greifen in der Warnstufe:
•    In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
•    Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:
•    Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
•    Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
•    Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
•    Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

Weiterführende Informationen zur Stufenregelung finden Sie auch hier:

https://www.lsvbw.de/coronavirus/
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/

Bleiben Sie gesund!
Ihr SPORTPARK-Team

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