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COVID-19 | aktuelle Mitgliederinformation vom 27.12.2021

Liebe Mitglieder,
ab dem 27.12.2021 gilt eine Landesverordnung mit weiteren Verschärfungen für den Sportbetrieb.

Für den Sportbetrieb im SPORTPARK bedeutet dies:

Es gilt die 2G+-Regel.

Ausnahme: a) Geboosterte Personen, also Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen; für sie gilt 2G!

Ausnahme: b) Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind

Ausnahme: c) Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Ausnahme: d) Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
     
    
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Bitte achtet außerdem weiterhin auf die Abstandsregeln und Hygienevorschriften (KN95-Maske oder FFP2-Maske auf den Laufwegen).

Vielen Dank für euer Verständnis!
Euer SPORTPARK-Team

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