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COVID-19 | aktuelle Mitgliederinformation vom 23.02.2022

Im SPORTPARK gilt ab 23.02.2022 die 3G-Regelung & FFP2-Maskenpflicht.

Liebe Mitglieder,

laut der aktuell geltenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg greift ab dem 23.02.2022 die 3G-Regelung im SPORTPARK.Wir kommen nur getestet, geimpft oder genesen zum Sport (bitte den Nachweis beim Check-In an der Theke vorlegen).

GEIMPFT = vollst. Immunisierung ab 14 Tage nach der 2. Impfung

GENESEN = ab 28 Tage nach einem positiven PCR-Test, wobei dieser max. 3 Monate zurückliegen darf

GETESTET =  negatives Antigen-Test-Zertifikat von einer offiziellen Teststelle/Arbeitgeber (Gültigkeit: 24h)


Bitte achtet außerdem weiterhin auf die Abstandsregeln und Hygienevorschriften (FFP2-Maske auf den Laufwegen).

Vielen Dank für euer Verständnis!
Euer SPORTPARK-Team

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