Der Weg zum Rehasport
Rehasport-Verordnung
Sie erhalten von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrembehandelnden Arzt eine Verordnung über Rehabilitationssport (Formular 56). Das ausgefüllte Formular muss an die Krankenkasse übergeben werden, um die Kostenübernahme prüfen und bestätigen zu lassen.
Beratung
Füllen Sie den Beratungsbogen aus (auch vor Ort im Sportpark erhältlich) und senden Sie uns diesen per Mail an rehasport@sv-winnenden.de oder geben Sie ihn direkt im Sportpark ab.
Anschließend informieren wir Sie telefonisch über den weiteren Ablauf und finden gemeinsam den passenden Reha-Kurs für Sie. Bitte halten Sie für das Gespräch die Verordnung 56 oder Rentenverordnung G0850 bereit.

Ansprechpartnerin: Beate Blessing
Mail: rehasport@sv-winnenden.de
Telefon: 07195 5835 5 66
Telefon-Sprechstunde:
Montag 12.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 13.00 Uhr
Wie lange kann am Rehasport teilgenommen werden?
Grundsätzlich ist die Verordnung begrenzt. Im Regelfall sind es 50 Einheiten innerhalb von 18 Monaten, bei bestimmten Indikationen 120 Einheiten in 36 Monaten, bei Herzsport sind es 90 Einheiten in 24 Monaten.
