SV-Winnenden 1848 e.V.
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Beitragsordnung der SV-Winnenden

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Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die festgesetzten Beiträge treten zum nächstmöglichen Erhebungstermin in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.

1. Beitragssätze
2. Zahlungsweise, Mahnverfahren
3. Abteilungsbeiträge
4. Sportversicherung
5. Angebote für Nichtmitglieder
6. Inkrafttreten
7. Austritt

1. Beitragssätze (Gesamtverein)Jahresbeitrag
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 23 Jahre€ 50,-
Erwachsene ab 24 Jahre€ 100,-
Familienbeitrag€ 180,-
Rentner einmaliger Nachweis€ 60,-
Passives Mitglied€ 50,-

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Waiblingen, Konto 7 054 200, BLZ 602 500 10
Volksbank Stuttgart, Konto 500 995 001, BLZ 600 901 00

Anträge (formlos) auf Ermäßigung oder Änderung müssen bis zum 30. November des Vorjahres bei der Geschäftsstelle eingehen. Von der Beitragspflicht sind befreit:

  • Ehrenmitglieder
  • Härtefälle aufgrund Entscheidung des Vorstands.
  • Die Beiträge von außerordentlichen Mitgliedern werden durch besondere Vereinbarung festgesetzt.

2. Zahlungsweise, Mahnverfahren

a) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. Februar zur Zahlung fällig.
b) Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung. Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
c) Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge auf Rechnung zu überweisen. Es wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 6,- pro Rechnungsstellung berechnet.
d) Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von EUR 6,- erhoben. Ist auch die zweite Mahnung erfolglos, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet.

3. Abteilungsbeiträge

Darüber hinaus werden Abteilungsbeiträge erhoben nach Genehmigung durch den Verwaltungsaussschuß der Sportvereinigung Winnenden 1848 e.V. (zurzeit Fußball, Inline-Skaterhokey Judo, Rollsport und Tennis ). Die Modalitäten der Erhebung der Abteilungsbeiträge liegt in der Verantwortung der jeweiligen Abteilung.

4. Sportversicherung

In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

5. Angebote für Nichtmitglieder

a) Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen: Hierfür ist eine Kursgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Sie richtet sich nach Dauer, Aufwand, Versicherungsprämie und ist bei der Anmeldung zum Kurs fällig.

b) "Schnupperteilnahme": Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber von dem sie interessierenden Sportangebot erst überzeugen wollen, können bis zu fünfmal probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese "Schnupperteilnahme" ist gebührenfrei, Versicherungsschutz ist gewährleistet.

6. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Mai 2011 in Kraft.

7. Austritt

Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand spätestens vier Wochen vor Ablauf eines Kalenderjahres (lt. Interner LinkSatzung § 5 Abs. 2). Die jeweils gültige Interner LinkSatzung erhalten sie auf der Geschäftsstelle.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Anschrift ändert sich?
    Wir wünschen Ihnen viel Freude im neuen Heim. Bitte denken Sie daran, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
  • Ihre Bankverbindung hat sich geändert:
    Falls sich Ihre Bankverbindung geändert hat oder ändern wird, so teilen Sie uns diese bitte mit. So können unnötige Kosten vermieden werden.
  • Sie gehen in die Rente?
    Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Anspruch auf einen ermäßigten Beitragssatz. Dies geht jedoch nur, wenn Sie uns mittels eines Rentennachweises Ihre neue Lebenssituation mitteilen.

 

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